Mess- und Eichrechtskonforme Wallbox – Zaptec Pro

Transparentes und faires Laden für Anbieter und Verbraucher: Das versprechen eichrechtskonforme Wallboxen.

Darum gewinnen diese Ladelösungen in Deutschland immer mehr an Bedeutung – insbesondere im öffentlichen Raum. Erfahren Sie, was es mit dem Eichrecht auf sich hat und warum eine MID-konforme Ladestation in einigen Fällen nicht ausreicht.

Das bedeutet eichrechtskonformes Laden

Eichrechtskonformes Laden bezieht sich auf die Abrechnungsfunktion von öffentlichen Ladelösungen nach dem deutschen Mess- und Eichgesetz. Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an die geeichte Erfassung des Stromverbrauchs. Der Einsatz einer eichrechtskonformen Wallbox ist daher empfehlenswert, sobald dritte Personen ihr Fahrzeug an einer Wallbox gegen Bezahlung laden möchten.

Eine eichrechtskonforme Wallbox ermöglicht eine sichere Datenübertragung und -speicherung, um Manipulationen zu verhindern und die Nutzerdaten datenschutzkonform und sicher zu verarbeiten. Für Verbraucher bedeutet mess- und eichrechtskonformes Laden daher maximale Transparenz und Fairness bei der Abrechnung, wobei Daten und Messwerte zu jedem Ladevorgang zum Beispiel mit Hilfe der Transparenzsoftware der S.A.F.E Initiative überprüft werden können. Dies garantiert, dass sie nur für die tatsächlich geladene Energiemenge bezahlen.

Betreiber von Ladestationen profitieren ebenfalls – ihnen wird die Rechtssicherheit garantiert und sie können ihre Dienstleistungen als gesetzeskonform deklarieren und anbieten. Mit unserer Zaptec Pro Wallbox sind Sie aber auf der sicheren Seite, da diese im vierten Quartal in einer geeichten Version erscheinen wird.

Diese Anforderungen erfüllt eine eichrechtskonforme Wallbox

Damit eine Ladelösung als eichrechtskonform eingestuft werden kann, muss diese von einer deutschen Behörde geprüft und zugelassen werden. Um die gesetzlichen Anforderungen beim Ladevorgang zu erfüllen, müssen Wallboxen daher eine spezielle Hard- und Software für die sichere Erfassung der Energiemenge besitzen. Dazu sollten:

  • die Zählerdaten über ein Display abrufbar sein
  • die Messgeräte geeicht sein
  • die Datensätze mindestens die folgenden Elemente enthalten: Anfangs- und Endzählerstand oder Differenz, Maßeinheit des Messwerts, Zeitstempel, individuelle ID der Ladevorrichtung und eine Transaktionsidentifikation
  • Messdaten nicht nachträglich veränderbar sein
  • Kunden die Möglichkeit haben, die Messdaten nachträglich zu überprüfen

Diese technischen Spezifikationen müssen zwingend erfüllt sein, damit Wallboxen und die Ladeinfrastruktur als eichrechtskonform auszeichnet werden dürfen, weshalb aktuell nur wenige Anbieter diese Lösungen anbieten. Zaptec wird mit seiner Wallbox Zaptec Pro einer davon sein.

In diesen Fällen sollten eichrechtskonforme Wallboxen installiert werden

Eine eichrechtskonforme Wallbox ist immer dann sinnvoll, wenn der Strom rechtlich abgesichert an fremde Personen verkauft werden soll. Zusätzlich zu klassisch öffentlichem Laden in Parkhäusern und anderen Parkplätzen (z.B. in Supermärkten, Bahnhöfen, Flughäfen, Raststätten etc.), kann dies ebenfalls in folgenden Fällen zutreffen:

  • Besucher an Unternehmensstandorten: Sofern das Unternehmen Ladestationen für Besucher anbietet, wird durch eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur die transparente und gesetzeskonforme Abrechnung der Ladekosten gewährleistet.
  • Laden von Fahrzeugen an Hotels: Hotels profitieren ebenfalls von eichrechtskonformen Wallboxen. Sie können ihren Gästen einen zusätzlichen Service anbieten und die Ladekosten präzise abrechnen.
  • Ladestationen an Gemeinschaftsparkplätzen: Der Einsatz eichrechtskonformer Wallboxen ermöglicht, dass jeder Nutzer exakt den Stromverbrauch zahlt, der verbraucht wurde. Dies ist besonders dann erforderlich, wenn mehrere Personen in einer Eigentümergemeinschaft dieselbe Wallbox verwenden.

Durch die exakte Berechnung des Stromverbrauchs wird gewährleistet, dass Anbieter und Verbraucher einen transparenten Überblick über den Energieverbrauch und die Ladeleistung erhalten.

Welche Vorteile bietet eine eichrechtskonforme Wallbox?

Neben der präziseren und rechtskonformen Abrechnung des Ladevorgangs gibt es noch weitere Vorteile, die für eine eichrechtskonforme Wallbox sprechen:

  • Datenschutz: Alle Daten werden gemäß der DSGVO erfasst und verarbeitet. Die Einhaltung der Richtlinien gibt Nutzern die Sicherheit, dass ihre Daten nicht weiterverarbeitet werden, während Anbieter datenschutzrechtlich abgesichert sind.
  • Transparenz: Sowohl Anbieter als auch Verbraucher können genau einsehen, wie viel Ladestrom durch einen Ladevorgang verbraucht wurde.

Können bestehende Ladestationen nachgerüstet werden?

Die eichrechtskonforme Wallbox von Zaptec stellt ein eigenständiges Produkt dar. Somit ist es nicht möglich, bestehende Wallboxen nachzurüsten. Sofern es sich nicht um öffentliche Ladelösungen handelt und der Strom somit an Dritte verkauft werden soll, reicht eine MID-konforme Wallbox im semi-öffentlichen Bereich bereits aus.

Fazit

Wer als Anbieter einer Ladelösung, egal ob Wallbox oder Ladesäule, seinen Strom in Deutschland öffentlich an Dritte verkaufen möchte, sollte zu einer eichrechtskonformen Ladelösung greifen. Dies gilt insbesondere für Gewerbe, die ihren Kunden eine sichere Lademöglichkeit bieten möchten. Hier reicht eine Ladelösung mit MID-Zähler allein nicht aus. Sichern Sie sich daher ab, indem Sie auf die eichrechtskonforme Ladelösung von Zaptec mit der Zaptec Pro Wallbox setzen.

Häufig gestellte Fragen zur Eichrechtskonformität

Wann muss eine Wallbox eichrechtskonform sein?

Eine Wallbox muss eichrechtskonform sein, wenn Sie Ladestrom an Dritte verkaufen möchten. Dies gilt für öffentliche Ladesysteme in Deutschland. Beispielsweise müssen Hotels, Parkhäuser oder auch Unternehmen mit Ladestationen für Besucher die Eichrechtskonformität Ihrer Ladelösungen sicherstellen.

Sind MID-konforme Wallboxen standardmäßig eichrechtskonform?

Nein, MID-konforme Wallboxen sind nicht automatisch eichrechtskonform. MID-Zähler erfüllen zwar die Anforderungen der Messgeräterichtlinie, aber für die Eichrechtskonformität sind zusätzliche Kriterien erforderlich, um öffentliche Ladelösungen rechtskonform einzusetzen.

Eichrechtskonforme Wallboxen sind nicht erforderlich, wenn gegenüber bekannten Nutzern abgerechnet werden soll. Wird beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Mietern mit separaten Wallboxen abgerechnet, oder laden Mitarbeitende zu Hause lediglich einen Dienstwagen, reichen MID zertifizierte Ladestationen aus, da diese die verbrauchten Energiemengen ebenfalls korrekt erfassen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen MID-Konformität und Eichrechtskonformität?

Eine MID-konforme Ladestation misst den Stromverbrauch genau und nach europäischen Standards. Eine eichrechtskonforme Ladestation geht hingegen einen Schritt weiter und erfüllt zusätzlich die strengen deutschen gesetzlichen Anforderungen, sodass die Abrechnung beim öffentlichen Laden rechtlich abgesichert und für den Kunden nachvollziehbar ist.

Im semi-öffentlichen Bereich, wie beispielsweise bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder Unternehmensparkplätzen reicht daher eine MID-konforme Wallbox aus, solange der Strom nicht an fremde Personen weitergegeben wird.

So funktioniert skalierbares öffentliches Laden

244 aktive Ladestationen auf einem Parkplatz nahe dem Osloer Flughafen: Mit der smarten Technologie von Zaptec ist der Parkplatzanbieter gut gerüstet, um den aktuellen und zukünftigen Ladebedarf seiner Kunden zu decken. Dank des patentierten Last- und Phasenausgleichs, nutzt die Anlage die verfügbare Energie so effizient, dass so viele Autos wie möglich gleichzeitig geladen werden können.